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VG Magdeburg, 28.06.2013 - 3 A 98/11 MD |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 1 b
Russische Föderation, Russland, Kurden, Yeziden, Südrussland, Stawropol, Diskriminierung, Ausgrenzung, extreme Gefahrenlage, Schutzbereitschaft, Familienangehörige, familiärer Rückhalt - milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Magdeburg, 28.06.2013 - 3 A 98/11
Wenn eine solche Entscheidung nicht vorliegt, gebieten es allerdings die Grundrechte aus Artikel 1 und 2 GG, dem einzelnen Ausländer unabhängig von der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG Abschiebungsschutz zu gewähren, wenn der Ausländer sonst in seinem Heimatland landesweit "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen" ausgeliefert werden würde (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, Az.: 9 C 9/95, NVwZ 1996, 11), wenn also eine extreme Gefährdungslage für Leib und Leben gegeben wäre.